Zahlt die Krankenkasse die Abnehmspritze?
Ja, über die Grundversicherung, wenn du die Kriterien der Spezialitätenliste erfüllst: BMI ≥ 35, oder BMI 28 bis 34.9 mit Prädiabetes, Typ-2-Diabetes, Bluthochdruck oder erhöhten Blutfetten. Ausserdem muss ein zugelassenes Adipositaszentrum verschreiben, eine Kostengutsprache vorliegen und du musst am Begleitprogramm teilnehmen. Du trägst Franchise und Selbstbehalt.
Was zahle ich selbst, wenn die Kasse übernimmt?
Deine Franchise plus zehn Prozent Selbstbehalt auf alles, was darüber liegt, höchstens CHF 700 Selbstbehalt pro Kalenderjahr. Bei einem Richtwert von rund CHF 4’095 Behandlungskosten im ersten Jahr und einer Franchise von CHF 300 sind das etwa CHF 680. Mit Franchise CHF 2’500 etwa CHF 2’660. Der Rechner oben zeigt es für deine Franchise. Alle Beträge sind Richtwerte; abgerechnet wird nach TARDOC und effektivem Aufwand.
Spielt es eine Rolle, wann im Jahr ich starte?
Für die Behandlung nicht, für deinen Anteil manchmal schon: Franchise und Selbstbehalt gelten pro Kalenderjahr. Läuft dein Therapiejahr über den Jahreswechsel, beginnt die Franchise am 1. Januar neu und kann ein zweites Mal anfallen. Hast du im neuen Jahr ohnehin weitere Gesundheitskosten, relativiert sich das wieder. Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir deinen konkreten Start durch.
Brauche ich eine Zusatzversicherung?
Nein. Die gesamte Therapie läuft über die obligatorische Grundversicherung. Eine Zusatzversicherung ändert nichts an den Kriterien oder an deinem Anteil.
Kann mein Hausarzt das Medikament verschreiben?
Verschreiben kann er, aber die Kasse übernimmt die Kosten nur, wenn ein zugelassenes Adipositaszentrum oder eine Fachperson für Endokrinologie oder Diabetologie verschreibt und die Kostengutsprache vorliegt. ViaSlim ist ein zugelassenes Zentrum. Dein Hausarzt bleibt eingebunden, wir informieren ihn über den Verlauf, wenn du das möchtest.
Wie lange dauert die Kostengutsprache?
Nach der Erstkonsultation reichen wir den Antrag innert weniger Tage ein. Die Kassen antworten meist innerhalb von ein bis drei Wochen. Wir halten dich auf dem Laufenden und bestellen das Medikament erst nach der Zusage, damit dir keine Kosten entstehen.
Wer stellt welche Rechnung?
Konsultationen und Beratung rechnen wir ab, das Medikament die Partnerapotheke. Franchise und Selbstbehalt stellt dir deine Krankenkasse in Rechnung, meist einige Wochen nach der Behandlung. Es kann vorkommen, dass die Kasse dir eine Rechnung ganz oder teilweise weiterleitet. Das ist normal.
Was passiert, wenn ich nach 16 Wochen die 5 Prozent nicht erreiche?
Dann endet die Kostenübernahme durch die Kasse, so sieht es die Limitatio vor. Wir arbeiten darauf hin, dass es nicht so weit kommt: enge Begleitung in der Aufdosierung, frühe Anpassung bei Nebenwirkungen, Ernährungsberatung ab Tag eins. Erreichst du das Ziel nicht, besprechen wir mit dir offen, welche Wege es dann noch gibt.
Zählt Schlafapnoe als Begleiterkrankung?
Nein. Die Liste der Spezialitätenliste ist abschliessend: Prädiabetes, Typ-2-Diabetes, arterielle Hypertonie und Dyslipidämie. Schlafapnoe, Gelenkerkrankungen und rheumatische Erkrankungen zählen nicht, auch wenn sie gesundheitlich sehr relevant sind.
Ich hatte einen Magenbypass. Übernimmt die Kasse trotzdem?
Nein. Eine bereits durchgeführte oder geplante bariatrische Operation schliesst die Kostenübernahme aus, unabhängig vom BMI. Die Therapie kann medizinisch dennoch sinnvoll sein. Melde dich bei uns, wir zeigen dir, welche Möglichkeiten du hast.
Wie lange zahlt die Kasse?
Höchstens drei Jahre insgesamt, mit Kontrollen nach 16 Wochen, nach 10 Monaten und danach alle sechs Monate. Fällt dein BMI unter 25, endet die Übernahme. Was danach kommt, planen wir rechtzeitig mit dir.
Muss ich Termine absagen, wenn ich verhindert bin?
Ja, bitte mindestens 24 Stunden vorher, per App, Telefon oder E-Mail. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen verrechnen wir CHF 50 für Ernährungsberatung und Coaching und CHF 75 für ärztliche Konsultationen. Diese Gebühr übernimmt die Krankenkasse nicht. Für die kostenlose Erstberatung gilt sie nicht.
Was passiert bei einer Ablehnung durch die Kasse?
Die Kasse kann im Einzelfall anders entscheiden, als die Kriterien erwarten lassen. Dann prüfen wir, ob Unterlagen fehlen, und legen wenn nötig Einsprache ein. Du erfährst es von uns, bevor Kosten entstehen.
Muss ich für jeden Termin nach Zürich kommen?
Nein. Die Erstkonsultation und die Verlaufskontrollen in Monat 4 und 10 finden vor Ort in Zürich, Basel oder Bern statt, alles andere kannst du bequem per Video oder in der App erledigen. Halte für den Start deine Versichertenkarte bereit, die Nummer brauchen wir für die Kostengutsprache.