
Franchise und Selbstbehalt: Was du bei einer Adipositas-Therapie selbst zahlst
Franchise und Selbstbehalt bei einer Adipositas-Therapie: Wie die Kostenbeteiligung funktioniert, drei Rechenbeispiele und worauf du bei der Wahl achtest.
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Kurz beantwortet: Auch mit bewilligter Kostengutsprache bezahlst du bei einer Adipositas-Therapie die gesetzliche Kostenbeteiligung selbst. Sie besteht aus der Jahresfranchise von 300 bis 2500 Franken und einem Selbstbehalt von 10 Prozent auf allen Kosten darüber, höchstens 700 Franken pro Jahr für Erwachsene. Deine maximale Eigenleistung liegt damit je nach Franchise zwischen 1000 und 3200 Franken pro Jahr. Die Franchise kannst du jeweils auf den 1. Januar anpassen.
Wie Franchise und Selbstbehalt funktionieren
Die Kostenbeteiligung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung besteht aus drei Teilen. Sie gilt für alle Leistungen zusammen, nicht getrennt pro Behandlung.
Die Franchise
Die Franchise ist der Betrag, den du pro Kalenderjahr zuerst selbst trägst. Die ordentliche Franchise beträgt 300 Franken für Erwachsene. Wer eine tiefere Prämie will, kann eine Wahlfranchise von 500, 1000, 1500, 2000 oder 2500 Franken wählen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben keine Franchise; für sie sind Wahlfranchisen von 100 bis 600 Franken möglich.
Der Selbstbehalt
Auf allen Kosten oberhalb der Franchise trägst du 10 Prozent selbst. Dieser Selbstbehalt ist gedeckelt: höchstens 700 Franken pro Jahr für Erwachsene und höchstens 350 Franken für Minderjährige.
Der Spitalbeitrag
Bei einem stationären Aufenthalt kommen 15 Franken pro Tag dazu, ohne zeitliche Begrenzung. Befreit sind Kinder, junge Erwachsene bis 25 in Ausbildung sowie Frauen bei Mutterschaftsleistungen.
Was das für eine Adipositas-Therapie bedeutet
Voraussetzung: eine bewilligte Kostengutsprache
Damit die Grundversicherung eine medikamentöse Adipositas-Therapie überhaupt übernimmt, braucht es eine Kostengutsprache vor dem Therapiestart. Massgebend sind ein BMI über 35 oder ein BMI über 28 mit mindestens einer gewichtsbedingten Begleiterkrankung; nach 16 Wochen folgt eine Erfolgskontrolle mit mindestens 5 Prozent Gewichtsverlust. Kriterien und Antragsablauf sind ein Thema für sich. Für deine Kostenrechnung zählt vor allem: Auch mit Zusage bleibt die gesetzliche Kostenbeteiligung bei dir.
Was die Kostengutsprache abdeckt
Die Kostengutsprache bezieht sich auf das Medikament. Konsultationen, Laborkontrollen und Ernährungsberatung sind eigenständige Leistungen der Grundversicherung mit eigenen Voraussetzungen. Alle diese Positionen laufen aber über dieselbe Franchise und denselben Selbstbehalt. Deine Eigenleistung addiert sich also nicht endlos, sondern stösst an die gesetzliche Obergrenze.
Drei Rechenbeispiele
Zur Veranschaulichung nehmen wir an, deine kassenpflichtigen Gesundheitskosten betragen in einem Jahr insgesamt 6000 Franken. Das ist eine Annahme, keine Preisangabe; die tatsächlichen Kosten hängen von Präparat, Dosierung und Behandlungsumfang ab.
Franchise 300 Franken
300 Franken Franchise plus 10 Prozent von 5700 Franken, also 570 Franken Selbstbehalt. Eigenleistung: 870 Franken. Die Obergrenze bei dieser Franchise liegt bei 1000 Franken pro Jahr.
Franchise 1500 Franken
1500 Franken Franchise plus 10 Prozent von 4500 Franken, also 450 Franken Selbstbehalt. Eigenleistung: 1950 Franken. Die Obergrenze liegt bei 2200 Franken.
Franchise 2500 Franken
2500 Franken Franchise plus 10 Prozent von 3500 Franken, also 350 Franken Selbstbehalt. Eigenleistung: 2850 Franken. Die Obergrenze liegt bei 3200 Franken.
Der Unterschied zwischen tiefster und höchster Franchise beträgt in diesem Beispiel rund 2000 Franken Eigenleistung. Dem steht die Prämienersparnis gegenüber, die eine hohe Franchise bringt. Wie gross diese Ersparnis ausfällt, unterscheidet sich je nach Kasse, Modell und Wohnkanton, rechne deshalb mit deiner konkreten Prämienofferte.
Welche Franchise passt zu dir?
Eine tiefe Franchise ist meist sinnvoll, wenn:
- du eine Adipositas-Therapie oder eine andere längere Behandlung planst
- du chronisch krank bist und regelmässig Medikamente brauchst
- deine jährlichen Gesundheitskosten die Franchisedifferenz übersteigen
Eine hohe Franchise kann sinnvoll sein, wenn:
- du selten ärztliche Leistungen beziehst
- du die Prämiendifferenz zur Seite legen kannst und im Krankheitsfall liquide bist
Die Faustregel: Vergleiche die Prämienersparnis eines Jahres mit der Differenz der Franchisen. Liegt deine erwartete Kostenbeteiligung über der Ersparnis, ist die tiefere Franchise günstiger. Rechne diesen Vergleich mit den Offerten deiner Kasse durch, nicht mit Durchschnittswerten.
Kosten, die ausserhalb der Grundversicherung anfallen
Nicht alles rund um eine Gewichtsreduktion ist Kassenleistung. Diese Punkte tauchen in keiner Franchise-Rechnung auf, gehören aber ins Budget:
- Untersuchungen und Messungen, die nicht Pflichtleistung sind
- Bewegungsangebote wie Fitnessabonnemente oder Trainingsbegleitung
- Veränderungen im Einkaufsverhalten während der Ernährungsumstellung
- Kleidung nach einer deutlichen Gewichtsabnahme
Einzelne Zusatzversicherungen beteiligen sich an Bewegungs- und Präventionsangeboten. Was gilt, steht in den Versicherungsbedingungen deiner Police.
Fristen und Wechsel
Die Franchise kannst du jeweils auf den 1. Januar anpassen. Die Meldung an die Krankenkasse muss bis Ende November des Vorjahres erfolgen. Wenn absehbar ist, dass du im kommenden Jahr eine Adipositas-Therapie beginnst, lohnt sich die Rechnung vor dieser Frist. Unterjährig ist ein Wechsel nicht möglich, auch nicht bei einer neuen Diagnose.
Ein alternatives Versicherungsmodell wie ein Hausarzt- oder Telemedizinmodell senkt die Prämie zusätzlich, ändert aber nichts an Franchise und Selbstbehalt. Prüfe vorher, ob das Modell den Weg zu einer spezialisierten Behandlung nicht unnötig verlängert.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kostenbeteiligung besteht aus Franchise, 10 Prozent Selbstbehalt und allenfalls dem Spitalbeitrag von 15 Franken pro Tag.
- Maximale Eigenleistung pro Jahr: 1000 Franken bei Franchise 300, 3200 Franken bei Franchise 2500.
- Sie gilt für alle Leistungen zusammen, nicht pro Behandlung.
- Kostenübernahme der Adipositas-Therapie ab BMI über 35 oder ab BMI über 28 mit mindestens einer gewichtsbedingten Begleiterkrankung, mit Kostengutsprache vor Therapiestart und Erfolgskontrolle nach 16 Wochen.
- Franchisewechsel nur auf den 1. Januar, Meldung bis Ende November.
Nächster Schritt
Wenn du wissen willst, ob eine medizinisch begleitete Therapie für dich infrage kommt, kläre das in einem Erstgespräch ab. Termin für ein kostenloses Erstgespräch bei ViaSlim buchen.
Quellen
- BAG: Kostenbeteiligung für in der Schweiz wohnhafte Versicherte
- BAG: Krankenversicherung – Leistungen und Tarife
- BAG: Spezialitätenliste mit Preisen und Limitationen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung.















