
Multi-Hormon-Ansätze in der Entwicklung: Was Studiendaten bedeuten und was nicht
Mehrere Wirkstoffe gegen Adipositas sind in Entwicklung. Warum Studiendaten keine Zulassung sind und was in der Schweiz heute tatsächlich verfügbar ist.
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Kurz beantwortet: Mehrere Wirkstoffe, die gleichzeitig an zwei oder drei Hormonrezeptoren ansetzen, befinden sich derzeit in der klinischen Entwicklung. Zugelassen ist in der Schweiz davon noch keiner. Heute verfügbar sind Wirkstoffe am GLP-1-Rezeptor mit einem Gewichtsverlust von 10 bis 15 Prozent, bei manchen bis 20 Prozent, sowie ein dualer GIP/GLP-1-Agonist mit 20 bis 22 Prozent nach ausreichender Behandlungsdauer. Diese Werte stammen aus grossen Zulassungsstudien mit tausenden Teilnehmenden. Für die neuen Kandidaten in der Pipeline liegen vergleichbar verlässliche Zahlen noch nicht vor, und eine Studie ist keine Zulassung.
Was mit einem Mehrhormonansatz gemeint ist
Der Hunger wird nicht von einem einzelnen Schalter gesteuert. Zwischen Darm, Bauchspeicheldrüse, Fettgewebe und Gehirn läuft ein ständiger Austausch über Botenstoffe, die melden, ob Nahrung aufgenommen wurde, wie schnell sich der Magen entleert und wann Sättigung eintritt. Bei Adipositas ist dieses Zusammenspiel dauerhaft verschoben, messbar, keine Frage von Disziplin.
Vom einzelnen Rezeptor zu mehreren
Die heute in der Schweiz zugelassenen Medikamente gegen Adipositas setzen am GLP-1-Rezeptor an, ein neuerer Wirkstoff zusätzlich am GIP-Rezeptor. Beide verlangsamen die Magenentleerung, dämpfen den Appetit und beeinflussen die Blutzuckerregulation. Der nächste Schritt, an dem geforscht wird: Wenn mehrere Botenstoffsysteme an der Gewichtsregulation beteiligt sind, könnte das gleichzeitige Ansprechen mehrerer Rezeptoren die Wirkung verstärken. Untersucht werden unter anderem Kombinationen mit Amylin, das die Sättigung verstärkt, und mit Glukagon, das in die Energiebereitstellung eingreift. Diese Wirkstoffe sind in der Schweiz nicht zugelassen und können nicht verschrieben werden, unabhängig davon, was einzelne Studienberichte in Aussicht stellen.
Warum ein plausibler Mechanismus noch keine Aussage über den Nutzen ist
Ein plausibler Wirkmechanismus ist ein Argument für weitere Forschung, mehr nicht. Ob eine Substanz beim Menschen tatsächlich wirkt, wie gut sie vertragen wird, welche Langzeitfolgen sie hat und für welche Patientengruppen sie geeignet ist, zeigt sich erst über mehrere Studienphasen hinweg. Zahlen aus frühen Studien mit wenigen Teilnehmenden lassen sich nicht auf den Praxisalltag übertragen. Wie stark der zusätzliche Effekt eines Mehrrezeptoransatzes tatsächlich ausfällt, ist deshalb individuell wie statistisch noch nicht abschliessend quantifiziert.
Heute zugelassen gegen in Entwicklung
| Ansatz | Rezeptor(en) | Gewichtsverlust laut Studienlage | Status Schweiz |
|---|---|---|---|
| GLP-1-Agonist | GLP-1 | 10 bis 15 Prozent, bei manchen bis 20 Prozent | zugelassen |
| dualer Agonist | GIP und GLP-1 | 20 bis 22 Prozent | zugelassen |
| Mehrrezeptorkandidaten | bis zu drei Rezeptoren, etwa mit Amylin oder Glukagon | noch nicht abschliessend quantifiziert | in klinischer Prüfung, nicht zugelassen |
Studienergebnisse sind keine Zulassung
Das ist der Punkt, an dem in der öffentlichen Diskussion am meisten durcheinandergerät. Eine Pressemitteilung über positive Studiendaten ist kein Startsignal für eine Therapie.
Was eine Zulassung prüft
Swissmedic prüft vor einer Zulassung Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit eines Arzneimittels. Dazu gehören die Herstellungsprozesse, die vollständigen Studiendaten, das Nebenwirkungsprofil, Wechselwirkungen und die Frage, für welche Indikation und in welcher Dosierung das Präparat überhaupt eingesetzt werden darf. Erst danach entsteht eine Fachinformation, an der sich Ärztinnen und Ärzte orientieren können. Ob die Grundversicherung die Kosten übernimmt, ist eine davon getrennte, zusätzliche Entscheidung.
Warum niemand seriös verschreiben kann, was nicht zugelassen ist
Ohne Zulassung gibt es keine geprüfte Dosierungsempfehlung, keine verbindlichen Angaben zu Gegenanzeigen und keine Sicherheitsüberwachung nach Markteinführung. Eine Fachperson, die dir eine solche Substanz anbietet, kann dich über Risiken gar nicht angemessen aufklären, weil die Grundlage dafür fehlt. Wenn dir jemand ein neues, noch nicht zugelassenes Präparat verspricht, ist das kein Vorsprung, sondern ein Warnsignal.
Warum der Bezug über das Internet gefährlich ist
Rund um Substanzen, die noch in der Entwicklung sind, entsteht regelmässig ein Graumarkt. Angeboten werden Pulver zum Selbstanmischen, oft deklariert als Forschungsmaterial und nicht als Arzneimittel. Das ist kein Umweg zur Therapie, sondern ein Selbstversuch mit unbekanntem Inhalt.
- Unbekannter Inhalt: Was tatsächlich in der Ampulle ist, lässt sich zu Hause nicht überprüfen. Verunreinigungen, falsche Substanzen und Fälschungen sind dokumentierte Probleme.
- Unbekannte Dosis: Beim Selbstanmischen entscheidet ein Rechenfehler über die zugeführte Menge.
- Keine Kontrolle: Niemand überwacht Blutzucker, Leberwerte oder Herzfrequenz. Nebenwirkungen fallen erst auf, wenn sie bereits deutlich sind.
- Keine Absicherung: Bei einem Schaden gibt es weder Haftung noch Versicherungsdeckung.
Swissmedic warnt regelmässig vor dem Bezug von Arzneimitteln über nicht autorisierte Kanäle. Diese Warnung gilt für nicht zugelassene Substanzen in besonderem Mass. Auch unter einer regulären, zugelassenen Therapie gilt: Bei anhaltenden oder starken Bauchschmerzen wegen Pankreatitisverdacht, bei unstillbarem Erbrechen oder Anzeichen von Flüssigkeitsmangel wie dunklem Urin und Schwindel solltest du dich sofort ärztlich abklären lassen.
Ein Rechenbeispiel mit dem, was heute verfügbar ist
Nehmen wir einen Mann mit 1.78 Metern Körpergrösse und 95 Kilogramm Gewicht. Das ergibt einen BMI von rund 30, du kannst das mit dem BMI-Rechner selbst nachrechnen. Unter dem dualen GIP/GLP-1-Agonisten mit einem Verlust von 20 Prozent nach ausreichender Behandlungsdauer wiegt er noch rund 76 Kilogramm, BMI 24. Ob ein künftiger Mehrrezeptorkandidat diesen Wert noch übertrifft, lässt sich heute seriös nicht beziffern, dazu fehlen die abgeschlossenen Zulassungsstudien und die Erfahrung aus dem breiten Praxiseinsatz.
Was heute in der Schweiz gilt
Für eine medikamentöse Adipositastherapie stehen zugelassene Präparate zur Verfügung. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten unter klar definierten Bedingungen: ab einem BMI von 35 ohne Begleiterkrankung, oder ab einem BMI von 28 mit mindestens einer der vier qualifizierenden Begleiterkrankungen Prädiabetes, Typ-2-Diabetes, arterielle Hypertonie oder Fettstoffwechselstörung. Andere gewichtsbedingte Erkrankungen wie eine obstruktive Schlafapnoe oder Gelenkbeschwerden sind medizinisch wichtig und werden mitbehandelt, sie erfüllen die Limitation für die Kostenübernahme aber nicht.
Wichtig ist die Reihenfolge: Die Kostengutsprache muss vor Therapiestart bei der Krankenkasse eingeholt werden, rückwirkend wird nichts bewilligt. Nach 16 Wochen erfolgt eine Erfolgskontrolle: Bei einem BMI zwischen 28 und 34.9 müssen bis dahin mindestens 5 Prozent des Ausgangsgewichts reduziert sein, bei einem BMI ab 35 sind es 7 Prozent. Eine bereits erfolgte oder geplante bariatrische Operation, etwa Magenbypass, Magenband oder Sleeve, schliesst die Kostenübernahme vollständig aus, unabhängig von BMI und Begleiterkrankungen. Auch bei bewilligter Kostengutsprache bleiben Franchise und Selbstbehalt, je nach gewählter Franchise maximal 1000 bis 3200 Franken Eigenleistung pro Jahr, für alle Leistungen des Jahres zusammen.
Erfüllst du die Kriterien der Grundversicherung nicht, gibt es einen Selbstzahlerweg: Das digitale Programm Holistic Reset von ViaSlim kostet 299 Franken pro Monat mit einem GLP-1-Agonisten beziehungsweise 499 Franken mit dem dualen Wirkstoff, alles inklusive, monatlich kündbar.
Häufige Fragen dazu
Ist das sicher, was heute schon verfügbar ist?
Die zugelassenen Wirkstoffe wurden in klinischen Studien mit über 100 000 Teilnehmenden geprüft, und die Weltgesundheitsorganisation hat einen davon im Dezember 2025 in ihre Liste der unentbehrlichen Arzneimittel aufgenommen. Häufigste Nebenwirkungen sind vorübergehende Magen-Darm-Beschwerden. Für Kandidaten in der Pipeline liegt diese Datentiefe noch nicht vor, das ist genau der Unterschied zwischen Studienteilnahme und Zulassung.
Ist der duale Wirkstoff besser als der einfache?
Er zeigt in Studien einen grösseren Gewichtsverlust, weil er zusätzlich den GIP-Rezeptor anspricht. Der reine GLP-1-Agonist hat dafür die stärkeren Herzdaten aus grossen kardiovaskulären Endpunktstudien. Welcher Wirkstoff zu dir passt, entscheidest du gemeinsam mit deiner Ärztin oder deinem Arzt, nicht anhand einer Zahl aus einer Pressemitteilung zu einem noch nicht zugelassenen Kandidaten.
Wie erkenne ich ein gefälschtes oder unseriöses Produkt?
Bezug nur über zugelassene Schweizer Apotheken mit ärztlichem Rezept, gekühlter Versand, Originalverpackung. Ein reiner Onlinefragebogen ohne Rückfrage, ein Rezept ohne Gespräch oder fehlende Laborwerte sind Warnzeichen. Ebenso ein Anbieter, der eine Substanz bewirbt, die noch gar nicht zugelassen ist.
Woran erkenne ich einen seriösen Anbieter?
Fünf Kriterien helfen bei der Einordnung: klare ärztliche Verantwortung, Erfahrung mit der Kostengutsprache, strukturierte Verlaufskontrollen inklusive Körperzusammensetzung, integrierte Ernährungsberatung und verlässliche Erreichbarkeit bei Nebenwirkungen. Dazu strukturell: Die Verschreibung eines zugelassenen Wirkstoffs zulasten der Grundversicherung darf nur durch ein zertifiziertes Adipositaszentrum oder einen Facharzt für Endokrinologie und Diabetologie mit mindestens 100 behandelten Personen pro Jahr erfolgen. Ein Anbieter, der diese Struktur nicht erfüllt oder dir dafür einen Kandidaten aus der Pipeline anbietet, ist kein Ersatz dafür.
Grenzen und Alternativen
Eine medikamentöse Therapie ist nicht für jeden der richtige Weg. Bei einer Essstörung steht die Psychotherapie an erster Stelle. In Schwangerschaft und Stillzeit sind diese Wirkstoffe nicht zugelassen, eine geplante Schwangerschaft ist ein Grund zum rechtzeitigen Absetzen. Bei leichtem Übergewicht ohne Begleiterkrankung führt oft eine strukturierte Ernährungs- und Bewegungstherapie zum Ziel, ganz ohne Medikament. Und ein seriöses Erstgespräch endet nicht zwangsläufig mit einem Rezept.
Was du heute schon tun kannst
Auf eine Substanz zu warten, die vielleicht in einigen Jahren verfügbar ist, bringt dich nicht weiter. Die Zeit lässt sich besser nutzen.
Ausgangswerte erheben lassen
Ein Basislabor mit Langzeitzucker, Blutfetten, Leber- und Nierenwerten sowie Schilddrüsenfunktion zeigt, wo du stehst. Diese Werte sind die Vergleichsgrundlage für jede spätere Therapie, unabhängig davon, welche das sein wird.
Muskelmasse schützen
Bei jeder deutlichen Gewichtsabnahme geht neben Fett auch Muskelmasse verloren, ohne Gegenmassnahmen bis zu 40 Prozent des Verlusts. Krafttraining zweimal pro Woche und 1.2 bis 1.6 Gramm Protein pro Kilogramm Körpergewicht senken diesen Anteil auf unter 10 Prozent. Was du jetzt an Muskulatur aufbaust, kommt dir später zugute, mit welchem Wirkstoff auch immer, ob heute zugelassen oder erst in ein paar Jahren.
Muster erkennen
Ein Ernährungstagebuch ist nicht dazu da, Kalorien zu zählen, sondern Auslöser sichtbar zu machen: der Nachmittag im Büro, der Abend vor dem Bildschirm, die Stunde nach einem schwierigen Gespräch. Diese Muster bleiben auch unter einer Medikation bestehen. Wer sie kennt, kann damit umgehen.
Key Takeaways
- Zugelassene GLP-1-Agonisten erreichen 10 bis 15 Prozent Gewichtsverlust, bei manchen bis 20 Prozent.
- Der zugelassene duale GIP/GLP-1-Agonist erreicht 20 bis 22 Prozent.
- Für Mehrrezeptorkandidaten in der Pipeline liegen noch keine verlässlichen Zahlen vor.
- Über 100 000 Teilnehmende in Zulassungsstudien stehen hinter den heute verfügbaren Wirkstoffen.
- Bei bewilligter Kostengutsprache bleiben maximal 1000 bis 3200 Franken Eigenleistung pro Jahr.
Wenn du wissen willst, ob eine medizinisch begleitete Therapie mit einem heute zugelassenen Wirkstoff für dich infrage kommt: Vereinbare ein kostenloses Erstgespräch bei ViaSlim.
Quellen
- Swissmedic, Zulassung von Arzneimitteln und Warnungen zum Arzneimittelbezug über nicht autorisierte Kanäle
- Spezialitätenliste, vergütete Arzneimittel und Limitierungen
- Bundesamt für Gesundheit, Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
- Weltgesundheitsorganisation, Liste der unentbehrlichen Arzneimittel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung.




































































































