
Multi-Hormon-Ansätze in der Entwicklung: Was Studiendaten bedeuten und was nicht
Mehrere Wirkstoffe gegen Adipositas sind in Entwicklung. Warum Studiendaten keine Zulassung sind und was in der Schweiz heute tatsächlich verfügbar ist.
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Kurz beantwortet: In der Forschung sind derzeit mehrere Substanzen, die nicht nur einen, sondern mehrere Hormonrezeptoren gleichzeitig ansprechen. Die Studien dazu laufen und werden in der Fachwelt intensiv diskutiert. Entscheidend ist jedoch: Eine Studie ist keine Zulassung. In der Schweiz darf nur verschrieben und abgegeben werden, was Swissmedic geprüft und zugelassen hat.
Was mit einem Multi-Hormon-Ansatz gemeint ist
Der Hunger wird nicht von einem einzelnen Schalter gesteuert. Zwischen Darm, Bauchspeicheldrüse, Fettgewebe und Gehirn läuft ein ständiger Austausch über Botenstoffe. Sie melden, ob Nahrung aufgenommen wurde, wie schnell der Magen sich entleert und wann Sättigung eintritt. Bei Adipositas ist dieses Zusammenspiel dauerhaft verschoben. Das ist keine Frage von Disziplin, sondern eine messbare Regulationsstörung.
Von einem Rezeptor zu mehreren
Die heute in der Schweiz zugelassenen Medikamente gegen Adipositas setzen am GLP-1-Rezeptor an, teilweise zusätzlich am GIP-Rezeptor. Sie verlangsamen die Magenentleerung, dämpfen den Appetit und beeinflussen die Blutzuckerregulation.
Der nächste Schritt, an dem in der Forschung gearbeitet wird, ist naheliegend: Wenn mehrere Botenstoffsysteme an der Gewichtsregulation beteiligt sind, könnte es sinnvoll sein, mehrere davon gleichzeitig anzusprechen. Untersucht werden unter anderem Kombinationen mit Amylin, das die Sättigung verstärkt, und mit Glukagon, das in die Energiebereitstellung eingreift. Man spricht von dualen oder von Multi-Rezeptor-Ansätzen.
Warum das noch keine Aussage über den Nutzen ist
Ein plausibler Wirkmechanismus ist ein Argument für weitere Forschung, mehr nicht. Ob eine Substanz beim Menschen tatsächlich wirkt, wie gut sie vertragen wird, welche Langzeitfolgen sie hat und für welche Patientengruppen sie geeignet ist, zeigt sich erst über mehrere Studienphasen hinweg. Zahlen aus frühen Studien mit wenigen Teilnehmenden lassen sich nicht auf den Praxisalltag übertragen. Genau deshalb verzichten wir hier bewusst darauf, Prozentwerte für Substanzen zu nennen, die noch nicht zugelassen sind.
Studienergebnisse sind keine Zulassung
Das ist der Punkt, an dem in der öffentlichen Diskussion am meisten durcheinandergerät. Eine Pressemitteilung über positive Studiendaten ist kein Startsignal für eine Therapie.
Was eine Zulassung prüft
Swissmedic prüft vor einer Zulassung Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit eines Arzneimittels. Dazu gehören die Herstellungsprozesse, die vollständigen Studiendaten, das Nebenwirkungsprofil, Wechselwirkungen und die Frage, für welche Indikation und in welcher Dosierung das Präparat überhaupt eingesetzt werden darf. Erst danach entsteht eine Fachinformation, an der sich Ärztinnen und Ärzte orientieren können. Ob die Grundversicherung die Kosten übernimmt, ist eine davon getrennte, zusätzliche Entscheidung.
Warum niemand seriös verschreiben kann, was nicht zugelassen ist
Ohne Zulassung gibt es keine geprüfte Dosierungsempfehlung, keine verbindlichen Angaben zu Gegenanzeigen und keine Sicherheitsüberwachung nach Markteinführung. Eine Ärztin oder ein Arzt, die dir eine solche Substanz anbietet, kann dich über Risiken gar nicht angemessen aufklären, weil die Grundlage dafür fehlt. Wenn dir jemand ein «neues, noch nicht zugelassenes» Präparat verspricht, ist das kein Vorsprung, sondern ein Warnsignal.
Warum der Bezug über das Internet gefährlich ist
Rund um Substanzen, die noch in der Entwicklung sind, entsteht regelmässig ein Graumarkt. Angeboten werden Pulver zum Selbstanmischen, oft deklariert als Forschungsmaterial und nicht als Arzneimittel. Das ist kein Umweg zur Therapie, sondern ein Selbstversuch mit unbekanntem Inhalt.
- Unbekannter Inhalt: Was tatsächlich in der Ampulle ist, lässt sich zu Hause nicht überprüfen. Verunreinigungen, falsche Substanzen und Fälschungen sind dokumentierte Probleme.
- Unbekannte Dosis: Beim Selbstanmischen entscheidet ein Rechenfehler über die zugeführte Menge. Bei stark wirksamen Substanzen kann das im Spital enden.
- Keine Kontrolle: Niemand überwacht Blutzucker, Leberwerte oder Herzfrequenz. Nebenwirkungen fallen erst auf, wenn sie bereits deutlich sind.
- Keine Absicherung: Bei einem Schaden gibt es weder eine Haftung noch eine Versicherungsdeckung.
Swissmedic warnt regelmässig vor dem Bezug von Arzneimitteln über nicht autorisierte Kanäle. Diese Warnung gilt für nicht zugelassene Substanzen in besonderem Mass.
Was heute in der Schweiz gilt
Für eine medikamentöse Adipositas-Therapie stehen zugelassene Präparate zur Verfügung. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten unter klar definierten Bedingungen: bei einem BMI über 35, oder bei einem BMI über 28, wenn mindestens eine gewichtsbedingte Begleiterkrankung vorliegt.
Wichtig ist die Reihenfolge. Die Kostengutsprache muss vor dem Therapiestart bei der Krankenkasse eingeholt werden. Nach 16 Wochen erfolgt eine Erfolgskontrolle: Sind bis dahin nicht mindestens 5 Prozent des Ausgangsgewichts reduziert, wird die Therapie nicht weiter vergütet. Welche Präparate zu welchen Bedingungen vergütet werden, ist in der Spezialitätenliste nachlesbar.
Was du heute schon tun kannst
Auf eine Substanz zu warten, die vielleicht in einigen Jahren verfügbar ist, bringt dich nicht weiter. Die Zeit lässt sich besser nutzen.
Ausgangswerte erheben lassen
Ein Basislabor mit Langzeitzucker, Blutfetten, Leber- und Nierenwerten sowie Schilddrüsenfunktion zeigt, wo du stehst. Diese Werte sind die Vergleichsgrundlage für jede spätere Therapie, unabhängig davon, welche das sein wird.
Muskelmasse schützen
Bei jeder deutlichen Gewichtsabnahme geht neben Fett auch Muskelmasse verloren. Krafttraining zweimal pro Woche und eine ausreichende Proteinzufuhr wirken dem entgegen. Was du jetzt an Muskulatur aufbaust, kommt dir später zugute.
Muster erkennen
Ein Ernährungstagebuch ist nicht dazu da, Kalorien zu zählen, sondern Auslöser sichtbar zu machen: der Nachmittag im Büro, der Abend vor dem Bildschirm, die Stunde nach einem schwierigen Gespräch. Diese Muster bleiben auch unter einer Medikation bestehen. Wer sie kennt, kann damit umgehen.
Nächster Schritt
Wenn du wissen willst, ob eine medizinisch begleitete Therapie für dich infrage kommt und welche Möglichkeiten heute tatsächlich offenstehen, kläre das in einem Erstgespräch ab. Termin für ein kostenloses Erstgespräch bei ViaSlim buchen.
Quellen
- Swissmedic — Schweizerisches Heilmittelinstitut: Zulassung von Arzneimitteln, Warnungen zum Arzneimittelbezug über nicht autorisierte Kanäle
- Spezialitätenliste: vergütete Arzneimittel und Limitierungen
- Bundesamt für Gesundheit: Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung.















